22. September 2022

Dänemark: Google Analytics rechtswidrig

Dänemark schließt sich anderen Datenschutzbehörden in Europa an: Google Analytics kann ohne weiteres nicht mehr rechtskonform verwendet werden.

Es ist die nächste folgenreiche Entscheidung einer europäischen Datenschutzbehörde. Die dänische Datatilsynet hat ihre Einschätzung zur Rechtmäßigkeit von Google Analytics publiziert. Das Ergebnis ist eindeutig: Google Analytics darf ohne Weiteres nicht mehr verwendet werden.

“Wir haben uns die möglichen Einstellungen in Google Analytics vorsichtig angesehen und sind zu dem Schluss gekommen, das man diese Tool nicht verwenden kann, ohne zusätzliche Maßnahmen zu treffen“, sagt Makar Juhl Holst, hochrangiger Jurist bei der dänischen Datenschutzbehörde.

Die Behörde beruft sich in ihrer Beurteilung auf die vorangegangenen Entscheidungen der Datenschutzbehörden in Österreich, Frankreich und Italien, die zur Frage von Google Analytics zum selben Schluss kamen.

Googles Anpassungen reichen nicht aus

Seit der Entscheidung der österreichischen Datenschutzbehörde, hat Google allerdings zusätzliche Einstellungsmöglichkeiten implementiert, die rechtskonformes Tracking ermöglichen sollen. Doch auch diese Neuerungen reichen laut dänischer Behörde nicht aus, um Rechtskonformität herzustellen.

Usern von Google Analytics und anderen Tools aus Drittländern empfiehlt die Datenschutzbehörde, Maßnahmen zu treffen, die die Rechtmäßigkeit der Tools wiederherstellen können. Als möglichen Maßnahmen nennt sie explizit die implementierung von Pseudonymisierung durch Reverse-Proxy-Server. Die Dänen verweisen damit auf eine Lösungsmöglichkeit, die die französische Datenschutzbehörde CNIL dieses Jahr bereits vorgeschlagen hat. Sie hat damals das Funktionsprinzip von JENTIS bereits als legitime Lösung bestätigt.

Quelle: datatilsynet


Update: Im Juli 2023 genehmigte die EU-Kommission das neue EU-US-Datenschutzabkommen (DPF), das viele der Einschränkungen von Schrems II aufhebt und es für Organisationen wesentlich einfacher macht, personenbezogene Daten aus der EU in die USA zu übermitteln. Aller Voraussicht nach werden NGOs das neue Abkommen jedoch gerichtlich anfechten (mögliches „Schrems III“). Daher wird eine gewisse Rechtsunsicherheit bestehen bleiben, bis der Europäische Gerichtshofs (EuGH) in dieser Angelegenheit entscheidet. JENTIS Data Capture Platform ermöglicht zukunftssicheres, DSGVO-konformes Tracking, ungeachtet des Data Privacy Frameworks und möglicher Anfechtungen.

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