Wir freuen uns sehr, dass Sie sich für die JENTIS GmbH entschieden haben. Da dies eine wichtige Geschäftsbeziehung zwischen Ihnen, unserem Kunden und uns ist, haben wir unser Bestes getan, um diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen so klar wie möglich zu gestalten. Es ist wichtig, diese Bedingungen sorgfältig zu lesen und zu verstehen, bevor Sie sie akzeptieren.
Indem Sie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptieren, erklären Sie sich damit einverstanden, daran gebunden zu sein. Sie können diesen Bedingungen zustimmen, indem Sie ein Kästchen anklicken, das Ihre Zustimmung anzeigt, ein Bestellformular ausfüllen, einen Online-Kauf tätigen oder ein anderes Dokument akzeptieren, das auf die Bedingungen dieses Vertrags verweist (zum Beispiel ein Angebot), indem Sie die Dienstleistungen nutzen (oder dafür bezahlen) oder indem Sie auf andere Weise Ihre Zustimmung zu diesem Vertrag geben. Indem Sie diese Bedingungen akzeptieren, versichern und gewährleisten Sie, dass Sie die Befugnis haben, die Organisation, das Unternehmen oder eine andere juristische Person, für die Sie handeln, an diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu binden. Wenn Sie nicht über diese Befugnis verfügen oder wenn Sie diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht zustimmen, dürfen Sie sie nicht akzeptieren und die Dienstleistungen nicht nutzen. Im Folgenden werden wir Sie als den “Kunden” bezeichnen.
1.1. JENTIS entwickelt Softwarelösungen für das Website-Tracking (“JENTIS Software"). Der Name JENTIS ist auch als Markenzeichen eingetragen. JENTIS bietet eine Business-to-Business Software als Dienstleistung ("SaaS" oder “Service”) an. Die JENTIS SaaS ist nicht für Verbraucher im Sinne des § 1 Abs 1 Z 2 des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) bestimmt.
1.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (“AGB”) in der jeweils aktuellen Fassung gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverhältnisse im Zusammenhang mit der Nutzung der JENTIS SaaS durch den Kunden. Diese AGB gelten auch für den Kauf von JENTIS SaaS durch einen Online-Prozess (E-Commerce) über die JENTIS-Website. Diese AGB sind nicht für Vertriebs-, Technologie- oder andere Partner vorgesehen.
1.3. Diese AGB bilden einen integralen Bestandteil der Vertragsbedingungen zwischen dem Kunden und JENTIS. Die Vertragsbedingungen beinhalten auch das Angebot, das Bestellformular (Order Form) und die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten (AVV). Die Vertragsbedingungen bilden, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, die alleinige Rechtsgrundlage (der „Vertrag”) für das Geschäftsverhältnis zwischen dem Kunden und JENTIS.
1.4 Der Vertrag gilt als wirksam abgeschlossen, wenn der Kunde diese AGB akzeptiert, einschließlich über einen Online-Prozess (E-Commerce), sowie gegebenenfalls durch eine elektronische oder handschriftliche Unterschrift dieser AGB durch beide Parteien.
1.5 JENTIS behält sich das Recht vor, eine Bestellung abzulehnen oder zu stornieren, wenn die Bestellung durch eine Software, eine Maschine, einen Crawler, einen Spider oder andere automatische Webprogramme oder skriptgesteuerte Verhaltenssysteme oder unter Verwendung von Diensten Dritter erstellt wurde, die im Auftrag des Kunden verwendet werden.
1.6. Jeglichen Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Kunden („Kunden-AGB“) wird hiermit widersprochen. Diese den AGB entgegenstehenden, hiervon abweichenden oder einseitigen Kunden-AGB gelten auch dann nicht, wenn der Kunde vor oder bei Vertragsschluss auf seine Kunden-AGB verweist und JENTIS diesen nicht nochmals ausdrücklich widerspricht oder vorbehaltlos Leistungen erbringt bzw. entgegennimmt.
1.7. JENTIS behält sich das Recht vor, die Bestimmungen der AGB jederzeit zu ändern. Bei Änderungen der AGB wird JENTIS sicherstellen, dass bestehende Kunden rechtzeitig im Voraus benachrichtigt werden und die Möglichkeit haben, solchen Änderungen zu widersprechen.
2.1. Der Kunde erhält das Recht zur Nutzung der JENTIS Software ausschließlich auf Grundlage des mit JENTIS abgeschlossenen Vertrags.
2.2. JENTIS räumt dem Kunden für die Laufzeit des Vertrags das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht ein, die JENTIS Software für die vertragsgemäßen Zwecke zu nutzen.
2.3. Die JENTIS Software läuft ausschließlich auf den Servern von JENTIS oder auf den Servern eines von JENTIS beauftragten Unternehmens. Dem Kunden werden daher keine weitergehenden Rechte an den verwendeten Softwareprodukten übertragen, noch eine Einsichtnahme in den Sourcecode ermöglicht.
2.4. JENTIS gewährt dem Kunden den Zugang zur JENTIS Software, die zur Nutzung erforderliche Rechenleistung sowie den zum Betrieb der Software erforderlichen Speicher- und Datenverarbeitungsplatz. JENTIS ist nicht verantwortlich für die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen den Informationstechnologie-Systemen des Kunden und dem Routerausgang des Datenzentrums, in dem der Server mit der JENTIS Software betrieben wird (der “Übergabepunkt”).
2.5. Der Kunde ist berechtigt, die technische Infrastruktur, die die Nutzung der JENTIS Software ermöglicht, nach eigenem Ermessen zu ändern, vorausgesetzt, dass die JENTIS-Dienste nicht beeinträchtigt werden und keine rechtlichen Auswirkungen im Zusammenhang mit der Einhaltung von datenschutzrechtlichen Vorschriften zu erwarten sind, die die Nutzung der JENTIS Software beeinflussen.
2.6. Bei Kauf der JENTIS Software-Lizenz akzeptiert der Kunde die im Bestellformular angegebenen Nutzungsmengen.
2.7. Zusätzliche Dienstleistungen, die nicht im Bestellformular angegeben sind und von JENTIS auf separate Bestellung erbracht und vom Kunden über den jeweiligen Vertragsumfang hinaus genutzt werden, werden vom Kunden gesondert nach den tatsächlichen Personal- und Materialkosten zu den jeweils geltenden Sätzen vergütet.
2.8. Zu den zusätzlichen Dienstleistungen gehören insbesondere Dienstleistungen, die von JENTIS außerhalb der üblichen Geschäftszeiten (von 8:00 bis 17:00 Uhr MEZ) erbracht werden. Zusätzliche Dienstleistungen umfassen auch die Analyse und Behebung von Fehlern oder Störungen sowie die unsachgemäße Handhabung oder Bedienung durch den Kunden oder andere Umstände, für die weder der Kunde noch JENTIS verantwortlich sind. Ebenso ist die Schulung des Kundenpersonals nicht im Leistungsumfang enthalten und erfordert, sofern nicht anders vereinbart, eine gesonderte Vereinbarung.
2.9. Sofern JENTIS auf Wunsch des Kunden Leistungen Dritter vermittelt, kommen diese Verträge ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Dritten zu den jeweiligen Geschäftsbedingungen des Dritten zustande. JENTIS ist nur für die von JENTIS selbst erbrachten Dienstleistungen verantwortlich.
3.1. JENTIS verpflichtet sich, die Vertragsleistungen gemäß den Bedingungen des Vertrags zu erbringen.
3.2. Wenn JENTIS die vereinbarten Dienstleistungen nicht zu den geplanten Terminen in der vereinbarten Menge erbringt oder wenn JENTIS den Service mit Fehlern oder mit anderen erheblichen Leistungseinbußen liefert, die von den vereinbarten Bedingungen abweichen (nachfolgend “erhebliche Fehler” genannt), ist JENTIS verpflichtet, solche erheblichen Fehler zu korrigieren, indem sie alle notwendigen Nachbesserungsarbeiten so schnell wie möglich durchführt und in jedem Fall die erwarteten Dienstleistungen ohne solche erheblichen Abweichungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Erhalt der schriftlichen Mitteilung des Kunden über die Fehler wieder aufnimmt.
3.3. Der Kunde wird JENTIS bei der Fehlerbehebung unterstützen und alle notwendigen Informationen zur Behebung solcher Abweichungen vom erwarteten Service und Fehlern bereitstellen. Der Kunde muss JENTIS alle erheblichen Fehler sofort schriftlich melden. Der Kunde ist auch verpflichtet, JENTIS innerhalb einer angemessenen Frist alle Dokumente und Informationen als notwendigen Beweis zur Verfügung zu stellen, die dem detaillierten Bericht über die erheblichen Fehler beigefügt werden müssen, um die effizienteste Fehlerbehebung zu ermöglichen.
3.4. Wenn der Fehler durch einen Kunden oder durch eine dritte Partei verursacht wurde, deren Softwarekomponenten vom Kunden in Kombination mit JENTIS SaaS verwendet werden, ist JENTIS nicht verpflichtet, solch einen Fehler kostenlos zu beheben. Der Kunde muss bei JENTIS eine separate Bestellung aufgeben und die Behebung dieser Serviceabweichung oder eines Fehlers auf Kosten des Kunden ánfordern.
3.5. Die Parteien erkennen an, dass es zu Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der Dienste kommen kann, die nicht im Einflussbereich von JENTIS liegen. Hierzu zählen insbesondere Handlungen Dritter, die nicht im Auftrag von JENTIS handeln, technische Gegebenheiten des Internets, die nicht im Einflussbereich von JENTIS liegen, sowie höhere Gewalt. Soweit solche Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der von JENTIS erbrachten Leistungen haben, hat dies keinen Einfluss auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistungen.
3.6. Soweit und solange Verpflichtungen von JENTIS aufgrund höherer Gewalt nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erfüllt werden können, wird die Erfüllung ausgesetzt, solange die höhere Gewalt andauert.
3.7. Sofern nicht anders vereinbart, ist eine Preisminderung aufgrund erheblicher Fehler ausgeschlossen.
4.1. Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Nutzung der JENTIS Software erforderlichen Maßnahmen zu unterstützen.
4.2. Der Kunde bleibt gegenüber staatlichen Stellen und amtlichen Behörden für die Einhaltung aller relevanten rechtlichen Bestimmungen verantwortlich, insbesondere der Verpflichtung zum Datenschutz, zur Aufbewahrung von Daten und zur Wahrung der Datenrichtigkeit.
4.3. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die Systemvoraussetzungen zu erfüllen sowie auf eigenes Risiko und auf eigene Kosten eine funktionierende Netzwerkverbindung, sonstige Technik oder Geräte bereitzustellen, die für die Nutzung der JENTIS Software erforderlich sind. Soweit nicht anders vereinbart, stellt der Kunde die Geräte und die Technik zur Verfügung und wirkt unentgeltlich mit.
4.4. Die von JENTIS erbrachte Leistung darf nicht an Dritte weitergegeben werden, es sei denn, der Kunde hat von JENTIS eine schriftliche Zustimmung erhalten. Tochtergesellschaften und verbundene Unternehmen des Kunden gelten, sofern dies schriftlich zwischen dem Kunden und JENTIS vereinbart wurde, nicht als Dritte im Sinne dieses Vertrags.
4.5. Der Kunde stellt zu den vereinbarten Terminen und auf eigene Kosten alle von JENTIS zur Erbringung der vertraglichen Dienstleistungen benötigten Informationen, Daten und Dokumente in der von JENTIS angeforderten Form zur Verfügung und unterstützt JENTIS auf Anfrage bei der Problemanalyse und Fehlerbehebung, Koordination von Verarbeitungsaufträgen und Abstimmung von Dienstleistungen.
4.6. Der Kunde hat alle Mitwirkungspflichten rechtzeitig zu erfüllen, so dass JENTIS bei der Erbringung der Dienstleistungen nicht behindert wird. Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass die Mitarbeiter seiner verbundenen Unternehmen oder von ihm beauftragte Dritte, die an der Vertragserfüllung beteiligt sind, entsprechend im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung zusammenarbeiten. Der Kunde muss sicherstellen, dass seine Mitarbeiter und ihm zurechenbare Dritte das geistige Eigentum und die von JENTIS implementierten Technologien sowie jegliche dem Kunden zur Verfügung gestellten Vermögenswerte sorgfältig behandeln. Der Kunde haftet gegenüber JENTIS für Schäden, die durch seine Mitarbeiter und ihm zurechenbare Dritte verursacht werden.
4.7. Der Kunde verpflichtet sich gegenüber JENTIS, keine strafbaren oder sonst absolut oder im Verhältnis zu einzelnen Dritten rechtswidrigen Inhalte und Daten einzustellen und keine Viren oder sonstige Schadsoftware enthaltenen Programme im Zusammenhang mit der JENTIS Software zu nutzen. Der Kunde ist für alle über die JENTIS Software genutzten Inhalte und verarbeiteten Daten sowie für die Erfüllung aller diesbezüglichen rechtlichen Anforderungen allein verantwortlich.
4.8.Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht zu den vereinbarten Terminen oder nicht in dem vertraglich vorgesehenen Umfang, so gelten die Leistungen von JENTIS trotz etwaiger Einschränkungen als vertragsgemäß erbracht. Der Liefertermin der Leistungen von JENTIS wird in angemessenem Umfang angepasst. In diesem Fall hat der Kunde JENTIS den Mehraufwand, der JENTIS durch die Verzögerung entsteht, gesondert zu vergüten. Diese Bestimmung gilt nicht für durch JENTIS und/oder seine Mitarbeiter verursachte Verzögerungen oder Zusatzarbeiten.
4.9. Der Kunde räumt JENTIS das Recht ein, die Unternehmen oder Unternehmensgruppen des Kunden, in denen die JENTIS Software oder Teile davon verwendet werden, öffentlich als Referenzkunden zu benennen. Unternehmens- und Markennamen, das aktuelle Logo, der Beginn der Geschäftsbeziehung und die Tatsache, dass die JENTIS Software von diesem Unternehmen verwendet werden, dürfen für die gesamte Vertragsdauer auf der JENTIS-Website sowie in den sozialen Medienkanälen verwendet werden. Falls erforderlich, verpflichtet sich der Kunde, die erforderlichen internen und externen Genehmigungen einzuholen, um dieses Recht wirksam zu machen. JENTIS haftet nicht für Ansprüche oder Schäden Dritter, die durch die Verwendung des Unternehmensmarkennamens und seines Logos zur öffentlichen Referenz entstehen.
5.1. Im Hinblick auf die Daten, einschließlich personenbezogener Daten, die vom Kunden im Rahmen der Nutzung der JENTIS Software verarbeitet werden, fungiert JENTIS als technischer Dienstleister. Als technischer Dienstleister speichert JENTIS Inhalte und Daten, die vom Kunden in die JENTIS Software eingegeben werden, im Auftrag des Kunden, um diese Inhalte und Daten für den Kunden bei der Nutzung der JENTIS Software abrufbar zu machen.
5.2. Alle gesammelten Daten und solche Daten, die durch Verarbeitungsaktivitäten neu entstehen, bleiben unabhängig vom Speicherort Eigentum des Kunden. Solche Daten können jederzeit auf schriftlichen Antrag des Kunden exportiert oder gelöscht werden.
5.3. Soweit der Kunde auf von JENTIS technisch verantworteten IT-Systemen personenbezogene Daten verarbeitet oder verarbeiten lässt, ist eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten (AVV) abzuschließen.
5.4. Der Kunde ist die verantwortliche Stelle für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten bei der Nutzung der JENTIS Software. Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch die Nutzung der JENTIS Software auf den entsprechenden Genehmigungen und Einwilligungen basiert und in Übereinstimmung mit allen anwendbaren gesetzlichen Anforderungen erfolgt.
6.1. Das Urheberrecht an der JENTIS Software, dem gedruckten Material und allen Kopien der Software liegt bei JENTIS. Die JENTIS Software ist durch das österreichische Immaterialgüterrecht und internationale Abkommen geschützt. Der Kunde hat die JENTIS Software daher wie jedes andere urheberrechtlich geschützte Werk zu behandeln.
6.2 Alle von JENTIS an den Kunden bereitgestellten Unterlagen, insbesondere die Dokumentation für Softwareprodukte und Cloud-Dienste, dürfen weder reproduziert noch in irgendeiner Weise verbreitet werden, unabhängig davon, ob gegen Entgelt oder kostenlos.
7.1 Von Zeit zu Zeit können im Rahmen von Werbekampagnen von JENTIS und/oder seinen Partnern Werbegutscheine, Rabattcodes oder Partner-Vorteile für JENTIS-Produkte zur Verfügung stehen.
7.2 Rabattcodes und Werbegutscheine sind, sofern nicht anders angegeben, nur während des angegebenen Zeitraums und nur einmal im Rahmen einer Bestellung einlösbar. Bitte beachten Sie, dass Rabattcodes oder Werbegutscheine an einen Mindestbestellwert gebunden sein können.
7.3 Partner-Vorteile können als Ergebnis einer Marketing- oder Werbekampagne oder einer Partnerschaft von einem Dritten angeboten werden, der nicht mit JENTIS verbunden ist. JENTIS haftet weder für die spezifischen Bedingungen eines von einem Dritten angebotenen Partner-Vorteils, der für JENTIS-Produkte gilt, noch haftet es für die tatsächliche Verfügbarkeit solcher Vorteile, die von solchen Dritten angeboten werden.
7.4 Der Bestellwert muss mindestens dem Wert eines Rabattcodes oder Werbegutscheins entsprechen. Eine Differenz zu einem höheren Bestellwert kann mit den angebotenen Zahlungsoptionen ausgeglichen werden. Der Wert eines Rabattcodes oder Werbegutscheins wird weder in bar ausgezahlt noch verzinst. Der Wert eines verwendeten Rabattcodes oder Werbegutscheins wird bei Beendigung des Vertrags nicht erstattet.
7.5 JENTIS-Rabattcodes oder Werbegutscheine können nur vor Abschluss des Bestellvorgangs eingelöst werden. Eine nachträgliche Gutschrift ist nicht möglich. Rabattcodes und Werbegutscheine können nicht an Dritte übertragen werden. Mehrere Werbegutscheine und Rabattcodes können nicht kombiniert werden.
8.1. Die vom Kunden zu zahlende Vergütung, Abrechnungs- und Zahlungskonditionen ergeben sich aus den Vertragsbedingungen und sind im Bestellformular oder im Online-Kaufformular angegeben.
8.2. Bei Kauf von JENTIS SaaS über einen Online-Prozess gibt der Kunde durch Klicken auf den Button “bezahlen und abonnieren” auf der JENTIS-eCommerce-Website eine verbindliche Bestellung auf. Der Kunde gibt eine verbindliche Bestellung für den Online-Kauf seiner Wahl auf, die monatlich oder jährlich zu bezahlen ist. JENTIS bestätigt den Eingang der Bestellung des Kunden unmittelbar nach Absendung und Bezahlung der Bestellung per E-Mail. Die Zahlung wird je nach Fall automatisch monatlich oder jährlich abgebucht.
8.3. Die von den Parteien vereinbarte Vergütung unterliegt den im Bestellformular oder im Online-Kaufformular angegebenen Traffic-Grenzen. Überschreitet der Kunde die vereinbarten Nutzungsgrenzen drei Monate in Folge jeweils um 15 %, so ist JENTIS berechtigt, die Vergütung entsprechend anteilig zu erhöhen.
8.4. Für Dienstleistungen, die entweder Teil des bestehenden Vertrags sind oder vom Kunden gesondert ausdrücklich bestellt, aber nicht genutzt wurden, können keine Beträge erstattet werden.
8.5. Alle Verpflichtungen des Kunden aus dem Geschäftsverhältnis, wie Rechtsgeschäftsgebühren oder Quellensteuern, gehen zu Lasten des Kunden, soweit der Kunde im Sinne des Gesetzes Schuldner ist. Sollte JENTIS für solche Verpflichtungen haftbar gemacht werden, stellt der Kunde JENTIS von diesen Verpflichtungen frei.
8.6. JENTIS behält sich eine jährliche Preisanpassung in Bezug auf die Vergütung für die Dienstleistungen gemäß Vertrag vor. Als Maßstab für die Berechnung der Preisanpassung dient der von Statistik Österreich monatlich veröffentlichte Verbraucherpreisindex 2020 (Basisjahr 2020) oder ein ihn ersetzender Index. Der für den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ermittelte Indexwert dient als Referenzwert für diesen Vertrag. Schwankungen des Indexwertes nach oben bis einschließlich 4 % bleiben unberücksichtigt. Diese Marge wird bei jeder Überschreitung neu berechnet, wobei jeweils der erste Indexwert außerhalb der jeweils geltenden Marge als Grundlage sowohl für die Neuberechnung der Preisanpassung als auch für die Berechnung der neuen Marge dient. Zur Klarstellung wird festgehalten, dass Preisanpassungen zu höheren Preisen, nie zu einer Preissenkung führen.
8.7. Bei Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtungen wird die Erbringung der Dienstleistungen ausgesetzt, bis die Zahlung erfolgt ist. Bei Zahlungsverzug gilt ein gesetzlicher Zinssatz von 9,2 % über dem Basiszinssatz gemäß § 456 des österreichischen Unternehmensgesetzbuchs (UGB) als vereinbart. Zahlungsverzug führt nicht zur Beendigung des Vertrages.
9.1. JENTIS leistet Gewährleistung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des österreichischen Rechts. Insbesondere garantiert JENTIS während der geltenden Vertragslaufzeit:
dass die Dienstleistungen von JENTIS im Wesentlichen gemäß dem Vertrag funktionieren werden; und
dass dieser Vertrag, die Bestellformulare, Online-Kaufformulare und jegliche andere von JENTIS als Teil des verbindlichen Vertrages bereitgestellte Dokumentation die zutreffenden administrativen, physischen und technischen Details zur Sicherung des Schutzes von Sicherheit, Vertraulichkeit und Integrität des Dienstes in allen wesentlichen Punkten genau beschreiben.
9.2. Verstößt JENTIS gegen die Gewährleistung, so hat JENTIS (1) auf eigene Kosten die Dienstleistungen so zu ändern, dass sie im Wesentlichen gemäß dem Vertrag funktionieren; oder (2) wenn eine Änderung der Dienstleistungen zur Behebung des Gewährleistungsverstoßes innerhalb einer angemessenen Frist nicht möglich ist, dem Kunden jegliche Vergütung für nicht erbrachte Dienstleistungen zurückzuerstatten.
9.3. Ein Gewährleistungsanspruch besteht nicht, wenn der Kunde JENTIS nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Entdeckung eines Gewährleistungsverstoßes schriftlich benachrichtigt.
10.1. Die Laufzeit des Vertrags beginnt mit der Unterzeichnung des Vertrags durch beide Parteien und gilt für die im Bestellformular angegebene Zeitspanne (reguläre Laufzeit).
10.2. Für über einen Online-Prozess abgeschlossenen Vertrag beträgt die reguläre Laufzeit 12 Monate. JENTIS SaaS, die über einen Online-Prozess erworben wurde, kann 30 Tage lang kostenlos getestet werden.
10.3. Nach Ablauf der regulären Laufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um einen oder mehrere Zeiträume von jeweils 12 Monaten (Verlängerungslaufzeit), es sei denn, eine der Parteien teilt der anderen Partei dreißig (30) Tage vor Ablauf der aktuellen Laufzeit mit, dass sie den Vertrag nicht verlängern möchte (ordentliche Kündigung). Die Kündigung der Vertragsverlängerung bedarf keiner Begründung und muss der anderen Partei gegenüber schriftlich erklärt werden.
10.4. Während des für über einen Online-Prozess abgeschlossenen Vertrag geltenden kostenlosen Testzeitraum kann der Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Nach Ablauf der kostenlosen Testphase kann das erworbene JENTIS SaaS-Online-Paket bei einer monatlichen Zahlungsoption jederzeit monatlich gekündigt werden. Bei einer jährlichen Zahlungsoption kann der Vertrag dreißig (30) Tage vor Ablauf der regulären Laufzeit gekündigt werden.
10.5. Die Vertragsbedingungen bleiben, soweit in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, für die gesamte Dauer der regulären Laufzeit unverändert. Nach Ablauf der regulären Laufzeit behält sich JENTIS das Recht vor, die Vertragsbedingungen zu aktualisieren und zu ändern.
10.6. Jede Vertragspartei ist berechtigt, den Vertrag aus einem wichtigen Grund im Sinne der Rechtsprechung des österreichischen Obersten Gerichtshofs einseitig vor dem vereinbarten Ablauf zu kündigen (außerordentliche Kündigung). Ein wichtiger Grund liegt einschließlich in (aber nicht beschränkt auf) Fällen vor, in denen die Erbringung der vertraglichen Leistungen dauerhaft unmöglich wird.
10.7. Wird der Vertrag vom Kunden aus einem wichtigen Grund gekündigt, ausgenommen bei Verstoß von JENTIS gegen die Garantien, erstattet JENTIS die Zahlung für vom Kunden nicht genutzte Dienstleistungen abzüglich derjenigen Kosten, die JENTIS vom Kündigungsdatum bis zum frühestmöglichen Vertragsende entstehen würden.
10.8. Initiiert der Kunde eine Vertragskündigung vor dem Verlängerungszeitraum ohne wichtigen Grund, muss der Kunde die im Vertrag vereinbarte Vergütung in voller Höhe bezahlen.
10.9. Die außerordentliche Kündigung ist nur schriftlich in Form einer unterschriebenen Kündigungserklärung wirksam. Die Kündigungserklärung kann per E-Mail oder via eingeschriebenem Brief übermittelt werden.
11.1. JENTIS haftet für Schäden des Kunden, die (1) vorsätzlich oder grob fahrlässig von JENTIS, sowie sämtlichen von JENTIS Beauftragten und Beschäftigten, verursacht wurden, oder (2) die auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten seitens JENTIS beruhen.
11.2. Wesentliche Vertragspflichten sind solche vertraglichen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig vertrauen dürfen, und deren Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.
11.3. Im Übrigen ist die Haftung von JENTIS für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.
11.4. JENTIS ist nicht verantwortlich für die Nichteinhaltung oder Verletzung von Datenschutzgesetzen durch den Kunden. Die von JENTIS erbrachten Leistungen dürfen in keiner Weise als rechtliche Freistellung von möglichen Ansprüchen Dritter oder von Datenschutz- oder anderen Behörden ausgelegt und verstanden werden. Von JENTIS im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden zur Verfügung gestellte Unterlagen, Arbeitsmaterialien und/oder Beratungen dürfen keinesfalls als Rechtsberatung ausgelegt werden.
11.5. JENTIS haftet nicht für Schäden des Kunden, die aus dem Verlust von Daten resultieren, sofern die Schäden durch eine regelmäßige und vollständige Sicherung aller relevanten Daten durch den Kunden hätten vermieden werden können.
12.1. Die gegenseitige Geheimhaltung der vertraulichen sowie personenbezogenen Informationen gegenüber Dritten ist für die Parteien von größter Bedeutung, insbesondere, dass diese Informationen in keiner Form weitergegeben oder verwertet werden.
12.2. Vertrauliche Informationen im Sinne des Vertrages sind alle wirtschaftlichen, technischen und sonstigen Daten, Mitteilungen, Schriftstücke und ähnliches, einschließlich textlicher, tabellarischer, grafischer, fotografischer, zeichnerischer, elektronischer, mündlicher oder sonstiger Mitteilungen, Computersoft- und -hardware, Know-how und aller sonstigen zwischen den Parteien offengelegten Informationen, soweit sie für Dritte von wirtschaftlichem Interesse sein könnten und nicht bereits öffentlich bekannt sind, unabhängig davon, ob sie bereits im Rahmen der Vorgespräche offenbart worden sind oder zukünftig offenbart werden (nachfolgend „vertrauliche Informationen“).
12.3. Die Parteien verpflichten sich, jegliche vertrauliche Informationen, die durch den Vertrag entstehen, einschließlich, gegebenenfalls während einer Probe- oder Proof-of-Concept-Phase, streng vertraulich zu behandeln und dafür Sorge zu tragen, dass unbefugte Dritte, keine Kenntnis hiervon erlangen können, egal ob direkt oder indirekt auf welche Art und Weise auch immer. Die Bestimmungen dieses NDA erstrecken sich auch auf jegliche Art von Änderungen, Modifikationen und Weiterverarbeitung von vertraulichen Informationen.
12.4. Des Weiteren verpflichten sich die Parteien, dass vertrauliche oder personenbezogene Informationen nicht in irgendeiner Weise ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung des anderen für eigene Zwecke, egal ob wettbewerblich oder nicht, genutzt werden.
12.5. Die Parteien verpflichten sich, dass sie personenbezogene Daten aus Datenverarbeitungen, die ihnen im Zuge der vertraglichen Verhältnisse anvertraut wurden oder sonst zugänglich geworden sind, geheim zu halten haben, soweit keine gesetzliche Verpflichtung zur Übermittlung der anvertrauten oder zugänglich gewordenen personenbezogenen Daten besteht. Zu diesen Daten gehören auch personenbezogene Daten von Mitarbeitern und anderen angehörigen Personen einer der Vertragsparteien. Die Parteien verpflichten sich, im Falle einer gesetzlich zwingenden Offenlegung der erhaltenen Informationen, dies sofort dem Anderen mitzuteilen, sodass dieser die entsprechenden Regelungen zur Wahrung der größtmöglichen Vertraulichkeit der Informationen treffen kann.
12.6. Ein wie auch immer geartetes Verwenden, Bearbeiten, Weitergeben oder Vervielfältigen von Daten durch eine der Parteien zu sonstigen Zwecken, d.h. außerhalb der Vertragsbeziehung bedarf der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung der übrigen Parteien.
12.7. Unverzüglich nach Aufforderung durch jene Partei, die im Besitz der vertraulichen Informationen ist, haben die übrigen Parteien diese in vollem Umfang zurückzugeben und auszuhändigen. Soweit die betroffene Partei Kopien von Daten und vertrauliche Informationen angefertigt hat, ist sie ebenso verpflichtet, diese auszuhändigen oder – nach Wahl der besitzenden Partei – zu vernichten bzw. zu löschen.
12.8. Die Parteien verpflichten sich dafür Sorge zu tragen, nachvollziehbare, interne Anweisungen an Mitarbeiter oder vertragliche Verpflichtungen an Dritte, welche als Erfüllungsgehilfen und nicht als Dritte im Sinne dieses NDAs gelten, die Verpflichtungen dieser Vereinbarung zu überbinden.
13.1. Die Abtretung der Rechte und Pflichten des Kunden ist innerhalb der Unternehmensgruppe sowie an Rechtsnachfolger des Kunden jederzeit zulässig. Die Abtretung der Rechte und Pflichten des Kunden an Dritte ist nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von JENTIS zulässig.
13.2. JENTIS ist nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Kunden berechtigt, Dritte mit der Erfüllung der Pflichten zu betrauen.
13.3. Rechte und Pflichten von JENTIS sowie das Vertragsverhältnis mit dem Kunden werden durch Änderungen der Eigentumsverhältnisse an der Gesellschaft oder der Gesellschaftsform oder -struktur von JENTIS nicht berührt.
14.1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und JENTIS gilt das österreichische Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG).
14.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und/oder im Zusammenhang mit dem Vertrag zwischen JENTIS und dem Kunden ist, soweit gesetzlich zulässig, das zuständige Gericht in Wien, Österreich. Erfüllungsort ist Wien.
14.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt und eine unwirksame Regelung haben die Parteien durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und wirksam ist.
14.4. Jegliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden oder die teilweise oder gesamte Aufhebung des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Schriftformverzicht.