Allgemeine Geschäftsbedingungen
Version: 05.02.2025
Vielen Dank, dass Sie sich für die Jentis GmbH („JENTIS“) entschieden haben. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Ihnen, unseren Kunden und JENTIS. Im Folgenden bezeichnen wir Sie als “Kunde“. Bitte lesen Sie die AGB sorgfältig durch, weil sie die Bedingungen des Vertrages zwischen dem Kunden und JENTIS festlegen.
Mit der Annahme dieser AGB erklärt sich der Kunde damit einverstanden, rechtlich an diese gebunden zu sein. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden, sicherzustellen, dass die AGB von einer Person akzeptiert werden, die berechtigt ist, den Kunden rechtlich zu binden. Nach ihrer Annahme werden diese AGB verbindlich und durchsetzbar.
1. Gegenstand und Anwendungsbereich der AGB
1.1. JENTIS entwickelt Softwarelösungen für das Website-Tracking. Der Name JENTIS ist auch als Markenzeichen eingetragen. JENTIS bietet eine Business-to-Business Software als Service („JENTIS SaaS“ ) an. Die JENTIS SaaS ist nicht für Verbraucher im Sinne des § 1 Abs 1 Z 2 des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) bestimmt.
1.2. Diese AGB in der jeweils aktuellen Fassung gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverhältnisse im Zusammenhang mit der Nutzung der JENTIS SaaS durch den Kunden.
1.3. Der Kunde erhält von JENTIS ein schriftliches Angebot (das „Angebot“) gemeinsam mit einem Bestellformular (das „Bestellformular“) für Art, Umfang und Kosten der Bereitstellung der JENTIS SaaS sowie gegebenenfalls für die Erbringung zusätzlicher Leistungen (die „zusätzlichen Leistungen“, gemeinsam mit der Bereitstellung der JENTIS SaaS die „Vertragsleistungen“) sowie die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten (“AVV”, gemeinsam mit dem Angebot und dem Bestellformular der „Vertrag“). JENTIS ist nur während der im Angebot angegebenen Frist an das Angebot gebunden (die „Bindungsfrist“).
1.4 Während der Bindungszeit gilt der Vertrag als wirksam abgeschlossen, wenn der Kunde diese AGB akzeptiert, indem er das Bestellformular oder ein anderes Dokument, das auf die Bedingungen dieses Vertrages verweist (z.B. ein Angebot), elektronisch oder handschriftlich unterschreibt.
Als elektronische Signatur gelten alle Daten in elektronischer Form, die an diese AGB angehängt oder mit ihnen logisch verbunden sind und die der Unterzeichner zum Unterzeichnen verwendet. Die Parteien sind sich darüber einig, dass elektronische Signaturen für die Zwecke der Gültigkeit und Zulässigkeit die gleiche rechtliche Wirkung haben wie handschriftliche Unterschriften.
1.5 Nach Ablauf der Bindungsfrist ist das Angebot als unverbindlich zu betrachten. In solch einem Fall kommt der Vertrag erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung durch JENTIS oder, falls eine solche Auftragsbestätigung unterbleibt, mit dem Beginn der Durchführung der im Angebot oder Bestellformular beschriebenen Vertragsleistungen zustande. JENTIS kann auch ein neues Angebot ausstellen, für welches wiederum die Bestimmungen des Punkt 1.4 zur Anwendung kommen.
1.6. Diese AGB bilden zusammen mit dem Angebot, dem Bestellformular und der AVV die alleinige rechtliche Grundlage für das Geschäftsverhältnis zwischen dem Kunden und JENTIS, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Dieser Vertrag ersetzt alle früheren Vereinbarungen und Absprachen in Bezug auf die Nutzung der JENTIS SaaS durch den Kunden.
1.7. Geschäftsbedingungen des Kunden („Kunden-AGB“) werden ausdrücklich ausgeschlossen. Die Kunden-AGB gelten nicht, auch wenn der Kunde vor oder nach Vertragsabschluss auf sie Bezug nimmt, und zwar unabhängig davon, ob JENTIS ihnen ausdrücklich widerspricht oder Leistungen unwidersprochen erbringt / annimmt.
1.8. JENTIS behält sich das Recht vor, die AGB gemäß dem in Punkt 14.1 beschriebenen Verfahren jederzeit zu ändern.
2. Leistungsumfang, Nutzungsrechte an der Software
2.1. Der Kunde erhält ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht, die JENTIS SaaS für die Dauer des Vertrages in dem Bestellformular festgelegten Umfang zu nutzen.
2.2. Die JENTIS SaaS wird ausschließlich auf den Servern von JENTIS oder auf den Servern eines beauftragten Dritten betrieben. Darüber hinaus werden dem Kunden keine Rechte an der JENTIS SaaS und kein Zugriffsrecht auf den Quellcode eingeräumt.
2.3. JENTIS überlässt dem Kunden den Zugang zur JENTIS SaaS, die zum Betrieb der Software erforderlichen Rechen-, Speicher- und Datenverarbeitungskapazitäten. JENTIS ist nicht verantwortlich für die Herstellung oder Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen den Informationstechnologie-Systemen des Kunden und dem Server, auf dem die JENTIS SaaS gehostet wird (“der Übergabepunkt“).
2.4. Der Kunde ist berechtigt, die technische Infrastruktur für die Nutzung der JENTIS SaaS nach eigenem Ermessen zu ändern, soweit die Nutzung der JENTIS SaaS nicht beeinträchtigt werden und keine rechtlichen Auswirkungen im Zusammenhang mit der Einhaltung von datenschutzrechtlichen Vorschriften zu erwarten sind, die die Nutzung der JENTIS SaaS beeinflussen.
2.5. Mit dem Erwerb der JENTIS SaaS-Nutzungsrechte gemäß Punkt 2.1 akzeptiert der Kunde das im Bestellformular angegebene Nutzungsvolumen (z.B. Session Allowance). Soweit das Nutzungsvolumen durch Session Allowance definiert ist, gilt als Session die zusammenhängende aktive Nutzung einer Website oder App durch einen Nutzer. Wenn ein Nutzer 30 Minuten lang inaktiv ist, wird jede nachfolgende Aktivität standardmäßig als neue Sitzung gezählt.
2.6. Der Kunde kann die Session Allowance um bis zu 15 % im Durchschnitt pro Quartal ohne zusätzliche Kosten überschreiten, solange die tatsächliche Gesamtzahl der Sessions die im Bestellformular angegebenen Grenzen der Session Allowance nicht überschreitet. Die überschüssigen Sessions werden anteilig zu dem im Bestellformular angegebenen Preis nachverrechnet, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
- Die tatsächliche Gesamtzahl der Sessions übersteigt die Session Allowance um durchschnittlich mehr als 15% innerhalb eines Quartals;
- Die tatsächliche Gesamtzahl der Sitzungen übersteigt die Session Allowance auf Jahresbasis.
Ist eine der vorgenannten Bedingungen erfüllt, behält sich JENTIS vor, die Vergütung für die Restlaufzeit des Vertrages anteilig entsprechend der erhöhten Nutzung zu erhöhen.
2.7. Zusätzliche Leistungen, die nicht in dem im Vertrag festgelegten Umfang enthalten sind, können von JENTIS auf der Grundlage eines gesonderten Bestellformulars zu den jeweils gültigen Sätzen erbracht werden.
2.8. Zu den zusätzlichen Leistungen gehören insbesondere:
- optionale Leistungspakete (z.B. zusätzliches Nutzungsvolumen, spezielle Features, Service Level Agreement);
- Leistungen, die von JENTIS außerhalb der üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag, von 8:00 bis 17:00 Uhr CET) erbracht werden;
- die Analyse und Beseitigung von Fehlern, die durch unsachgemäße Handhabung oder Bedienung durch den Kunden oder sonstige Umstände, die weder der Kunde noch JENTIS zu vertreten haben, verursacht wurden.
Ebenso ist die Schulung von Personal des Kunden nicht im Leistungsumfang enthalten und bedarf, soweit nicht anders vereinbart, eines gesonderten Auftrags.
2.9. Soweit JENTIS auf Wunsch des Kunden Leistungen Dritter vermittelt, gelten die Verträge über die vermittelten Leistungen ausschließlich für das Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Dritten. JENTIS ist nur für die Leistungen verantwortlich, die es dem Kunden direkt zur Verfügung stellt und haftet nicht für Leistungen Dritter oder deren Bedingungen.
2.10. Das Recht zur Nutzung der JENTIS SaaS darf nicht an Dritte weitergegeben werden, es sei denn, der Kunde hat von JENTIS eine schriftliche Zustimmung erhalten. Vorbehaltlich einer gesonderten Vereinbarung zwischen dem Kunden und JENTIS können die von JENTIS erbrachten Leistungen Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen des Kunden zur Verfügung gestellt werden.
3. Verfügbarkeit der Software, Leistungsstörungen, Softwaremängel
3.1. Die aktuelle Softwareverfügbarkeit beträgt 99,8 %, wobei Unterbrechungen aufgrund höherer Gewalt sowie Wartungsarbeiten, Updates, Upgrades und Modifikationen für die Berechnung der Verfügbarkeit außer Betracht bleiben. Der Kundensupport ist über das JENTIS Helpdesk erreichbar und von Montag bis Freitag (werktags) zwischen 8:00 und 17:00 Uhr verfügbar. JENTIS wird auf Anfragen über das Support-Helpdesk so schnell wie möglich und im angemessenen Zeitrahmen reagieren.
3.2. Erbringt JENTIS die vereinbarten Vertragsleistungen nicht zu den geplanten Terminen oder nicht in dem vertraglich vereinbarten Umfang oder enthalten die Leistungen erhebliche Fehler oder sonstige erhebliche Abweichungen von den vereinbarten Bedingungen (“erhebliche Fehler“), wird JENTIS diese Fehler unverzüglich beseitigen. Nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung des Kunden, in der die Probleme detailliert beschrieben werden, muss JENTIS die notwendige Nachbesserung ergreifen, um die Fehler zu korrigieren und die Leistungen innerhalb einer angemessenen Frist wieder wie vereinbart zu erbringen.
3.3. Der Kunde wird JENTIS bei der Fehlerbehebung unterstützen und alle notwendigen Informationen zur Behebung solcher Abweichungen vom erwarteten Service und Fehlern bereitstellen. Der Kunde muss JENTIS alle erheblichen Fehler sofort über das JENTIS Helpdesk schriftlich melden. Der Kunde ist auch verpflichtet, JENTIS innerhalb einer angemessenen Frist alle Dokumente und Informationen als notwendigen Beweis zur Verfügung zu stellen, die dem detaillierten Bericht über die erheblichen Fehler beigefügt werden müssen, um die effizienteste Fehlerbehebung zu ermöglichen.
3.4. Wenn der Fehler durch einen Kunden oder durch eine dritte Partei verursacht wurde, deren Softwarekomponenten vom Kunden in Kombination mit JENTIS SaaS verwendet werden, ist JENTIS nicht verpflichtet, solch einen Fehler kostenlos zu beheben. Der Kunde muss bei JENTIS eine separate Bestellung aufgeben und die Behebung dieser Serviceabweichung oder eines Fehlers auf Kosten des Kunden anfordern.
3.5. Die Parteien erkennen an, dass es zu Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der Rechte zur Nutzung der JENTIS SaaS kommen kann, die nicht im Einflussbereich von JENTIS liegen. Hierzu zählen insbesondere Handlungen Dritter, die nicht im Auftrag von JENTIS handeln, technische Gegebenheiten des Internets, die nicht im Einflussbereich von JENTIS liegen, sowie höhere Gewalt. Soweit solche Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der von JENTIS erbrachten Vertragsleistungen haben, hat dies keinen Einfluss auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistungen.
3.6. Soweit und solange Leistungen von JENTIS aufgrund höherer Gewalt nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden können, wird die Leistungserbringungausgesetzt, solange die höhere Gewalt andauert.
3.7. Sofern nicht anders vereinbart, ist eine Preisminderung aufgrund erheblicher Fehler ausgeschlossen.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1. Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Nutzung der JENTIS SaaS erforderlichen Maßnahmen zu unterstützen, wie insbesondere in den folgenden Punkten beschrieben.
4.2. Der Kunde bleibt gegenüber staatlichen Stellen und amtlichen Behörden für die Einhaltung aller relevanten rechtlichen Bestimmungen verantwortlich, insbesondere der Verpflichtung zum Datenschutz, zur Aufbewahrung von Daten und zur Wahrung der Datenrichtigkeit.
4.3. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die Systemvoraussetzungen zu erfüllen sowie auf eigenes Risiko und auf eigene Kosten eine funktionierende Netzwerkverbindung, sonstige Technik oder Geräte bereitzustellen, die für die Nutzung der JENTIS SaaS erforderlich sind.
4.4. Der Kunde stellt zu den vereinbarten Terminen und auf eigene Kosten alle von JENTIS zur Erbringung der Vertragsleistungen benötigten Informationen, Daten und Dokumente in der von JENTIS angeforderten Form zur Verfügung und unterstützt JENTIS auf Anfrage bei der Problemanalyse und Fehlerbehebung, Koordination von Verarbeitungsaufträgen und Abstimmung von Vertragsleistungen.
4.5. Der Kunde hat alle Mitwirkungspflichten rechtzeitig zu erfüllen, sodass JENTIS bei der Erbringung der Vertragsleistungen nicht behindert wird. Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass die Mitarbeiter seiner verbundenen Unternehmen oder von ihm beauftragte Dritte, die an der Vertragserfüllung beteiligt sind, entsprechend im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung zusammenarbeiten. Der Kunde muss sicherstellen, dass seine Mitarbeiter und ihm zurechenbare Dritte das geistige Eigentum und die von JENTIS implementierten Technologien sowie jegliche dem Kunden zur Verfügung gestellten Vermögenswerte sorgfältig behandeln. Der Kunde haftet gegenüber JENTIS für Schäden, die durch seine Mitarbeiter und ihm zurechenbare Dritte verursacht werden.
4.6 Der Kunde verpflichtet sich gegenüber JENTIS, keine strafbaren oder allgemein rechtswidrigen Inhalte und Daten im Verhältnis zu einzelnen Dritten einzustellen und keine Viren oder sonstige Schadsoftware enthaltenen Programme im Zusammenhang mit der JENTIS SaaS zu nutzen. Der Kunde ist für alle über die JENTIS SaaS genutzten Inhalte und verarbeiteten Daten sowie für die Erfüllung aller diesbezüglichen rechtlichen Anforderungen allein verantwortlich.
4.7. Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht zu den vereinbarten Terminen oder nicht in dem vertraglich vorgesehenen Umfang, so gelten die Vertragsleistungen von JENTIS trotz etwaiger Einschränkungen als vertragsgemäß erbracht. Der Liefertermin der Vertragsleistungen von JENTIS wird in angemessenem Umfang angepasst. In diesem Fall hat der Kunde JENTIS den Mehraufwand, der JENTIS durch die Verzögerung entsteht, gesondert zu vergüten. Diese Bestimmung gilt nicht für durch JENTIS und/oder seine Mitarbeiter verursachte Verzögerungen oder Zusatzarbeiten.
4.8. Der Kunde räumt JENTIS das Recht ein, die Unternehmen oder Unternehmensgruppen des Kunden, in denen die JENTIS SaaS oder Teile davon verwendet werden, öffentlich als Referenzkunden zu benennen. Unternehmens- und Markennamen, das aktuelle Logo, der Beginn der Geschäftsbeziehung und die Tatsache, dass die JENTIS SaaS von diesem Unternehmen verwendet werden, dürfen für die gesamte Vertragsdauer auf der JENTIS-Website sowie in den sozialen Medienkanälen verwendet werden. Der Kunde bestätigt, dass alle erforderlichen internen und externen Genehmigungen eingeholt wurden, um dieses Recht wirksam zu machen. Sollten besondere Genehmigungen erforderlich sein, verpflichtet sich der Kunde, JENTIS vorab zu informieren und alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um diese Genehmigungen einzuholen. JENTIS haftet nicht für Ansprüche oder Schäden Dritter, die durch die Verwendung des Unternehmensmarkennamens und seines Logos zur öffentlichen Referenz entstehen.
5. Datenverarbeitung
5.1. Im Hinblick auf die Daten, einschließlich personenbezogener Daten, die vom Kunden im Rahmen der Nutzung der JENTIS SaaS verarbeitet werden, fungiert JENTIS als technischer Dienstleister. Als technischer Dienstleister speichert JENTIS Inhalte und Daten, die vom Kunden in die JENTIS SaaS eingegeben werden, im Auftrag des Kunden, um diese Inhalte und Daten für den Kunden bei der Nutzung der JENTIS SaaS abrufbar zu machen.
5.2. Alle gesammelten Daten und solche Daten, die durch Verarbeitungsprozesse neu entstehen, bleiben unabhängig vom Speicherort Eigentum des Kunden. Solche Daten können jederzeit auf schriftlichen Antrag des Kunden exportiert oder gelöscht werden.
5.3 Der Kunde ist die verantwortliche Stelle für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten bei der Nutzung der JENTIS SaaS. Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch die Nutzung der JENTIS SaaS auf den entsprechenden Genehmigungen und Einwilligungen basiert und in Übereinstimmung mit allen anwendbaren gesetzlichen Anforderungen erfolgt.
6. Urheberrecht
6.1. Das Urheberrecht an der JENTIS SaaS, dem gedruckten Material und allen Kopien der SaaS liegt bei JENTIS. Die JENTIS SaaS darf ohne schriftliche Zustimmung durch JENTIS über das im Vertrag eingeräumte Nutzungsrecht hinaus weder genutzt noch bearbeitet werden. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, die Softwareprodukte zu dekompilieren, zurückzuentwickeln (reverse engineering), zu versuchen, den Quellcode (Sourcecode und/oder Objektcode) der JENTIS SaaS zu erlangen, die JENTIS SaaS zu bearbeiten, zu modifizieren, abgeleitete Werke aus den JENTIS SaaS zu erstellen oder solche abgeleiteten Werke kommerziell zu nutzen.
6.2 Alle von JENTIS an den Kunden bereitgestellten Unterlagen, insbesondere die Dokumentation für SaaS-Produkte und Cloud-Dienste, dürfen weder reproduziert noch in irgendeiner Weise verbreitet werden, unabhängig davon, ob gegen Entgelt oder kostenlos.
7. Rabattcodes, Werbegutscheine, Partner-Vorteile
7.1 Von Zeit zu Zeit können im Rahmen von Werbekampagnen von JENTIS und/oder seinen Partnern Werbegutscheine, Rabattcodes oder Partner-Vorteile für JENTIS-Produkte zur Verfügung gestellt werden.
7.2 Rabattcodes und Werbegutscheine sind nur während des angegebenen Zeitraums und nur einmal im Rahmen einer Bestellung einlösbar. Bitte beachten Sie, dass Rabattcodes oder Werbegutscheine an einen Mindestbestellwert gebunden sein können.
7.3 Partner-Vorteile können als Ergebnis einer Marketing- oder Werbekampagne oder einer Partnerschaft von einem Dritten angeboten werden, der nicht mit JENTIS verbunden ist. JENTIS haftet weder für die spezifischen Bedingungen eines von einem Dritten angebotenen Partner-Vorteils, der für JENTIS-Produkte gilt, noch haftet es für die tatsächliche Verfügbarkeit solcher Vorteile, die von solchen Dritten angeboten werden.
7.4 Der Bestellwert muss mindestens dem Wert eines Rabattcodes oder Werbegutscheins entsprechen. Eine Differenz zu einem höheren Bestellwert kann mit den angebotenen Zahlungsoptionen ausgeglichen werden. Der Wert eines Rabattcodes oder Werbegutscheins wird weder in bar ausgezahlt noch verzinst. Der Wert eines verwendeten Rabattcodes oder Werbegutscheins wird bei Beendigung des Vertrags nicht erstattet.
7.5 JENTIS-Rabattcodes oder Werbegutscheine können nur vor Abschluss des Bestellvorgangs eingelöst werden. Eine nachträgliche Gutschrift ist nicht möglich. Rabattcodes und Werbegutscheine können nicht an Dritte übertragen werden. Mehrere Werbegutscheine und Rabattcodes können nicht kombiniert werden.
8. Vergütung
8.1. Die vom Kunden zu zahlende Vergütung, Abrechnungs- und Zahlungskonditionen ergeben sich aus den Vertragsbedingungen und sind im Bestellformular angegeben.
8.2. Für Vertragsleistungen, die vom Kunden nicht genutzt wurden, können keine Beträge erstattet werden.
8.3. Alle Verpflichtungen des Kunden aus dem Geschäftsverhältnis, wie Rechtsgeschäftsgebühren oder Quellensteuern, gehen zu Lasten des Kunden, soweit der Kunde im Sinne des Gesetzes Schuldner ist. Sollte JENTIS für solche Verpflichtungen haftbar gemacht werden, stellt der Kunde JENTIS von diesen Verpflichtungen frei.
8.4. JENTIS behält sich eine jährliche Preisanpassung in Bezug auf die Vergütung für die Vertragsleistungen gemäß Vertrag vor. Als Maßstab für die Berechnung der Preisanpassung dient der von Statistik Österreich monatlich veröffentlichte Verbraucherpreisindex 2020 (Basisjahr 2020) oder ein ihn ersetzender Index. Der für den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ermittelte Indexwert dient als Referenzwert für diesen Vertrag.
8.5. Bei Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtungen wird die Erbringung des Nutzungsrechts auf JENTIS SaaS ausgesetzt, bis die Zahlung erfolgt ist. Bei Zahlungsverzug gilt ein gesetzlicher Zinssatz von 9,2 % über dem Basiszinssatz gemäß § 456 des österreichischen Unternehmensgesetzbuchs (UGB) als vereinbart. Zahlungsverzug führt nicht zur Beendigung des Vertrages.
9. Gewährleistung
9.1. JENTIS leistet Gewähr im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des österreichischen Rechts mit den in diesen AGB vereinbarten Abweichungen.JENTIS gewährleistet während der geltenden Vertragslaufzeit ausschließlich, dass die Vertragsleistungen von JENTIS im Wesentlichen gemäß dem Vertrag funktionieren werden.
9.2. Verstößt JENTIS gegen die Gewährleistung, so wie insbesondere in den folgenden Punkten beschrieben: (1) JENTIS hat auf eigene Kosten die Vertragsleistungen so zu ändern, dass sie im Wesentlichen gemäß dem Vertrag funktionieren; oder (2) wenn eine Änderung der Vertragsleistungen zur Behebung des Gewährleistungsverstoßes innerhalb einer angemessenen Frist nicht möglich ist, hat JENTIS dem Kunden eine bereits bezahlte Vergütung für nicht erbrachte Vertragsleistungen zurückzuerstatten.
9.3. Ein Gewährleistungsanspruch besteht nicht, wenn der Kunde JENTIS nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Entdeckung eines Gewährleistungsverstoßes schriftlich benachrichtigt.
10. Vertragslaufzeit und Beendigung des Vertrags
10.1. Soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, beginnt die Laufzeit des Vertrages mit dem Datum des Vertragsabschlusses und gilt für den im Bestellformular angegebenen Zeitraum („reguläre Laufzeit“).
10.2. Nach Ablauf der regulären Laufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils zwölf (12) Monate (Verlängerungslaufzeit), es sei denn, eine der Parteien teilt der anderen Partei mindestens dreißig (30) Tage vor Ablauf der aktuellen Laufzeit mit, dass sie den Vertrag nicht verlängern möchte. Die Mitteilung über die Nichtverlängerung bedarf keiner Begründung, muss elektronisch oder handschriftlich von einer bevollmächtigten Person unterzeichnet und an office@jentis.com gesandt werden. .
10.3. Die Vertragsbedingungen bleiben für die gesamte Dauer der regulären Laufzeit unverändert. Nach Ablauf der regulären Laufzeit behält sich JENTIS das Recht vor, die Vertragsbedingungen zu aktualisieren und zu ändern.
10.4. Jede Vertragspartei ist berechtigt, den Vertrag aus einem wichtigen Grund im Sinne der Rechtsprechung des österreichischen Obersten Gerichtshofs einseitig vor dem vereinbarten Ablauf zu kündigen (außerordentliche Kündigung). Ein wichtiger Grund liegt einschließlich in (aber nicht beschränkt auf) Fällen vor, in denen die Erbringung der vertraglichen Leistungen dauerhaft unmöglich wird.
10.5. Wird der Vertrag vom Kunden aus einem wichtigen Grund gekündigt, ausgenommen bei Verstoß von JENTIS gegen die Gewährleistung, erstattet JENTIS die Zahlung für vom Kunden nicht genutzte Vertragsleistungen abzüglich derjenigen Kosten, die JENTIS vom Kündigungsdatum bis zum frühestmöglichen Vertragsende entstehen würden.
10.6. Initiiert der Kunde eine Vertragskündigung außerhalb der in diesen AGB geregelten Kündigungsfrist ohne wichtigen Grund, muss der Kunde die im Vertrag vereinbarte Vergütung in voller Höhe bezahlen.
10.7. Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ist nur schriftlich in Form einer unterschriebenen Kündigungserklärung wirksam. Die Kündigungserklärung kann per E-Mail oder via eingeschriebenem Brief übermittelt werden.
11. Haftung und Schadensersatz
11.1. JENTIS haftet für Schäden des Kunden, die (1) vorsätzlich oder grob fahrlässig von JENTIS verursacht wurden, oder (2) die auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten seitens JENTIS beruhen.
11.2. Wesentliche Vertragspflichten sind solche vertraglichen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig vertrauen dürfen, und deren Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.
11.3. Im Übrigen ist die Haftung von JENTIS für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.
11.4. JENTIS ist nicht verantwortlich für die Nichteinhaltung oder Verletzung von Datenschutzgesetzen durch den Kunden. JENTIS ist für die Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze ausschließlich in ihrem eigenen Verantwortungsbereich verantwortlich. Der Kunde ist verpflichtet, die JENTIS SaaS ausschließlich im Einklang mit geltendem Recht zu nutzen. Eine Haftung von JENTIS für eine gesetzwidrige Nutzung der JENTIS SaaS durch den Kunden wird ausdrücklich ausgeschlossen. Der Kunde ist selbst verantwortlich, die Rechtmäßigkeit seiner Nutzung der JENTIS SaaS zu prüfen und sicherzustellen. Von JENTIS im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden zur Verfügung gestellte Unterlagen, Arbeitsmaterialien und/oder Beratungen dürfen keinesfalls als Rechtsberatung ausgelegt werden.
11.5. JENTIS haftet nicht für Schäden des Kunden, die aus dem Verlust von Daten resultieren, sofern die Schäden durch eine regelmäßige und vollständige Sicherung aller relevanten Daten durch den Kunden hätten vermieden werden können.
12. Geheimhaltungsvereinbarung (NDA)
12.1. Die Parteien verpflichten sich zur strikten Geheimhaltung aller kaufmännischen, technischen und sonstigen Daten, Unterlagen und ähnlichen Informationen in jeglicher Form, die zwischen den Parteien im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis bekannt werden, soweit sie für Dritte von wirtschaftlichem Interesse sein können und nicht bereits öffentlich bekannt sind („vertrauliche Informationen“). Die Parteien stellen sicher, dass unbefugte Dritte keine Kenntnis von vertraulichen Informationen erlangen können.
12.2. Die Parteien werden vertrauliche Informationen nicht ohne die ausdrückliche vorherige Zustimmung der anderen Partei für Zwecke außerhalb des Vertragsverhältnisses nutzen, verarbeiten, übertragen oder vervielfältigen.
12.3. Die Parteien werden alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten personenbezogenen Daten, einschließlich personenbezogener Daten von Mitarbeitern und verbundenen Personen der anderen Partei, streng vertraulich behandeln, es sei denn, es besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Übermittlung dieser personenbezogenen Daten. Jede Partei verpflichtet sich, die andere Partei im Falle einer gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegung unverzüglich zu informieren.
12.4. Die Parteien verpflichten sich, dafür zu sorgen, dass nachvollziehbare interne Anweisungen an Mitarbeiter oder vertragliche Verpflichtungen gegenüber Dritten, die als Erfüllungsgehilfen und nicht als Dritte im Sinne des Vertrages gelten, ebenso verbindlich sind wie die Verpflichtungen aus dieser NDA.
12.5. Auf Verlangen der Partei, die vertrauliche Informationen offenlegt, hat die andere Partei alle erhaltenen vertraulichen Informationen, einschließlich etwaiger Kopien, unverzüglich zurückzugeben oder nach Wahl der offenlegenden Partei zu vernichten bzw. zu löschen.
13. Übertragung der Rechte und Pflichten
13.1. Die Übertragung der Rechte und Pflichten des Kunden an Rechtsnachfolger des Kunden gemäß diesem Vertrag ist jederzeit zulässig. Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Kunden an Dritte ist nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von JENTIS zulässig.
13.2. Rechte und Pflichten von JENTIS sowie das Vertragsverhältnis mit dem Kunden werden durch Änderungen der Eigentumsverhältnisse an der Gesellschaft oder der Gesellschaftsform oder -struktur von JENTIS nicht berührt.
14. Sonstiges
14.1. JENTIS behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Angabe von Gründen gemäß dem folgenden Verfahren zu ändern. Änderungen der Entgelte (mit Ausnahme der Regelung in Punkt 8.4.) oder des Leistungsumfangs sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden möglich.
Sollen die Änderungen der AGB auch auf das bestehende Vertragsverhältnis mit dem Kunden Anwendung finden, müssen die geänderten AGB mindestens 30 Tage vor ihrem Inkrafttreten auf der Website von JENTIS unter www.jentis.com und durch Zusendung des AGB-Textes an die durch den Kunden zuletzt bekanntgegebene E-Mailadresse kundgemacht werden. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht binnen 30 Tagen ab Zugang der vorgenannten Kundmachung schriftlich oder per E-Mail an office@jentis.com, gelten die Änderungen als durch den Kunden angenommen.
Im Fall des fristgerechten Widerspruchs des Kunden besteht das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und JENTIS gemäß den AGB in der Fassung vor der kundgemachten Änderung fort. Sofern die Fortsetzung des Betriebsder Softwareprodukte auf Basis der vorherigen Fassung der AGB technisch nicht mehr möglich ist oder aus anderen Gründen für JENTIS wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll erscheint, kann JENTIS im Falle eines Widerspruchs des Kunden den Vertrag außerordentlich kündigen.
14.2. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und JENTIS gilt das österreichische Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG).
14.3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und/oder im Zusammenhang mit dem Vertrag zwischen JENTIS und dem Kunden ist, soweit gesetzlich zulässig, das zuständige Gericht in Wien, Österreich. Der Erfüllungsort ist Wien.
14.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt und eine unwirksame Regelung haben die Parteien durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und wirksam ist.
14.5. Jegliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden oder die teilweise oder gesamte Aufhebung des Vertrages bedürfen der Schriftform (elektronische oder handschriftliche Signatur). Dies gilt auch für einen Verzicht auf die Schriftform.
Kontaktdaten
JENTIS GmbH
Schönbrunner Strasse 231
A-1120 Vienna
Telefon: +43 1 9974354 14
E-mail: office@jentis.com
Handelsgericht Wien, FN 529675i, UID-Nr.: ATU75406106
Website: www.jentis.com
Geschäftsführer: Thomas Tauchner